Steuerberaterin / Steuerberater: Verkürzung der Prüfung - Zulassung
Betimmte Personen können eine Verkürzung der Steuerberaterprüfung beantragen.
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Weiter ohne AnmeldungLeistungsbeschreibung
Wirtschaftsprüfer/innen und vereidigte Buchprüfer/innen sowie Bewerber/innen, die die Prüfung als Wirtschaftsprüfer/in oder vereidigte/r Buchprüfer/in bestanden haben, können auf Antrag die Steuerberaterprüfung in verkürzter Form ablegen.
An wen muss ich mich wenden?
An die Steuerberaterkammer, in deren Bezirk Sie im Zeitpunkt der Antragstellung vorwiegend beruflich tätig sind oder, sofern Sie keine Tätigkeit ausüben, Sie ihren Wohnsitz haben.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Eine Bescheinigung der Wirtschaftsprüferkammer aus der hervorgeht, dass Sie Wirtschaftsprüfer/in oder vereidigte/r Buchprüfer/in sind oder die Prüfung als Wirtschaftsprüfer/in oder vereidigte/r Buchprüfer/in bestanden haben.
Welche Gebühren fallen an?
Für die Bearbeitung des Antrags und die Prüfung fallen Gebühren an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.